Allgemeine Geschäftsbedingungen der „MS Cöpenick“
(Mietvertrag – Schiffsvermietung)
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Auftraggeber (Mieter) und der „MS Cöpenick“ (Vermieter) abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Bedingungen für sich und die mitfahrenden Personen an.
1. Umfang der Leistungen:
1.1. Wir stellen dem Auftraggeber gegen eine Miete das Schiff, Kapitän und Servicepersonal für einen bestimmten Zeitraum zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung.
1.2. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Auftraggebers und seiner Begleiter sowie die gastronomische Versorgung entsprechend dem Mietvertrag.
1.3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und dessen Verzehr an Bord ist nicht erlaubt.
1.4. Die Verfügungsgewalt des Schiffes liegt ausschließlich beim Vermieter. Eventuelle vom Mietvertrag abweichende Fahrstrecken, Fahrzeiten und Anlegestellen bedürfen der Abstimmung mit dem diensthabenden Kapitän. Ihm obliegt es, diesen zuzustimmen.
2. Preise:
2.1. Der Mietpreis ergibt sich, soweit im Mietvertrag nicht anders geregelt, aus dem Mietpreis je gefahrene Stunde, zuzüglich anfallender Fahrtnebenkosten wie Anlegegebühren und An- und Abfahrtskosten. Angefangene Stunden gelten dabei als voll gefahrene Stunden.
2.2. Die Preise für die gastronomische Versorgung ergeben sich aus der geltenden Getränke- und Speisekarte. Dabei erfolgt die Abrechnung der Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch. Das Speisenangebot wird in vollem Umfang abgerechnet, wie im Mietvertrag festgelegt.
3. Zahlungsbedingungen:
3.1. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Anzahlung auf den Fahrpreis verlangen.
3.2. Die Miete wird vor Antritt der Fahrt bezahlt. Die Abrechnung der Verbrauchskosten, wie z.B. der Getränke, sowie zusätzlicher Fahrstunden, wird nach Beendigung der Fahrt vorgenommen.
4. Stornierungen:
Bei Stornierungen des Vertrages werden berechnet:
– bei Nichtantritt der Fahrt: 100% des vereinbarten Gesamtpreises, Stornierungen sind unzulässig.
5. Reservierungen:
Es werden keine mündlichen Reservierungen vorgenommen. Die Fahrt gilt erst nach Abschluss des schriftlichen Vertrages als verbindlich gebucht. Bis dahin behalten wir uns den Abschluß von Zwischenverträgen vor.
6. Nebenleistungen:
6.1. Bestellungen für die gastronomische Versorgung können bis zum 3. Tag vor Durchführung der Fahrt geändert werden.
6.2. Die gegebenenfalls erforderliche Anmeldung der Fahrt bei der zuständigen Bezirksdirektion der „GEMA“ ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die entsprechenden Antragsformulare können durch die „MS Cöpenick“ zur Verfügung gestellt werden.
7. Haftung:
7.1. Kann durch höhere Gewalt wie Nebel, Regen, Hoch- oder Niedrigwasser, Arbeitsniederlegungen, Havarien, Schifffahrtssperren, Eis, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen die Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Mieter daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend machen. Gleiches gilt, wenn bei Motor- oder Antriebsschäden, Bootsschäden jeder Art, Vandalismus oder Schäden, die eine Weiterfahrt unmöglich machen oder von denen eine Gefahr für die Passagiere oder das Personal ausgeht, durch den Vermieter der Vertrag storniert werden muss. Der Mieter hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung des vorausbezahlten, nicht in Anspruch genommenen Entgeltes.
7.2. Für Schäden, die der Mieter und die mitfahrenden Personen an Bord verursachen, haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen:
8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
8.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die der ursprünglich beabsichtigten Bestimmung in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung, unter der Berücksichtigung der Interessen beider Parteien am nächsten kommt.
Stand: Juni 2021